Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme (TR10)

Als akkreditierte Prüfstelle erstellt die Pavana Gutachten zur „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ gemäß technischer Richtlinie 10 (TR10) der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e.V. (FGW).

Betreiber von Windparks in Deutschland, die durch das EEG2017 oder EEG2021 gefördert und nach einstufigem Referenzertragsverfahren vergütet werden, müssen die Standortgüte in regelmäßigen Abständen von 5 Jahren durch ein offizielles Gutachten nachweisen. Als Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte dienen die Betriebsdaten, die anhand eines technischen Berechnungsverfahrens ausgewertet werden, das in der TR10 definiert ist.

Schon im Vorfeld können wir für unsere Kunden überprüfen, ob die erforderlichen Daten vollständig und in korrekter Form vorliegen, sodass die Datengrundlage bereits ab der Aufzeichnung optimiert werden kann. Nur so ist eine ordnungsgemäße, termingerechte und reibungslose Bestimmung der Standortgüte möglich.

Um schon vor Ablauf der 5 Jahre langfristig planen zu können, empfehlen wir die Durchführung von jährlichen Zwischenauswertungen. Auf diese Weise lassen sich frühzeitig Tendenzen erkennen, die für weitere Entscheidungen und Absprachen mit Stakeholdern essenziell sind.

Als eines der ersten für diese Dienstleistung akkreditierten Unternehmen steht die Pavana Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Gerne beraten wir Sie bei der Planung des Gutachtens und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, angepasst an Ihre Bedürfnisse.