Schall- und Schattenwurfgutachten

Anwohnerschutz gleich Projektschutz

Die Anwohner von Windparks zu schützen ist von hoher Wichtigkeit. Windpark-Planer sind gut beraten, der Akzeptanz-Frage besonderes Augenmerk zu widmen. Immissionsschutzbehörden prüfen im Rahmen der Genehmigungserteilung die Einhaltung von Grenzwerten für die anlagenbedingten Schallimmissionen und Schlagschattenbelastungen.

  • Um die Schallimmissionen durch den Windpark zu ermitteln, werden basierend auf den Spezifika der Windenergieanlagen, der konkreten Planung und eines Ausbreitungsmodells konkrete Immissionswerte für die Immissionsorte ermittelt. Diese Immissionsorte werden durch den Gutachter bewertet und mit der Behörde abgestimmt. Nach der Berechnung wird ihre Unsicherheit bestimmt und unter Berücksichtigung dieser festgelegt, ob die WEA leistungsoptimiert betrieben werden kann oder schallreduziert laufen muss.
  • Windenergieanlagen verursachen unter bestimmten Bedingungen Schlagschatten. Diese Schlagschatten müssen im Interesse aller Beteiligten ausgeschlossen werden. Dafür ist auf Basis des Sonnenstandes, der Windrichtung, der Windgeschwindigkeit und der Wolkendecke zu ermitteln, wie häufig diese Ereignisse eintreten könnte. Sobald die Grenzwerte überschritten werden, müssen die späteren Anlagen abgeschaltet werden oder mit einer speziellen Steuerung versehen werden, die sicherstellt, dass die Anwohner nicht geschädigt werden.